Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Lyss, Februar 2004

1. Allgemeines

Im Geschäftsverkehr zwischen dem Besteller und der Stelec GmbH gelten die nachstehenden Bedingungen. Diese gehen den auf den Dokumenten des Bestellers erwähnten Bedingungen vor.
Klauseln, Bedingungen oder Vorbehalte des Bestellers, sind nur dann gültig, wenn sie aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarungen von uns ausdrücklich anerkannt werden. Die Preise verstehen sich im Allgemeinen als Festpreise, exkl. Mwst. In Fällen stark veränderter Kostenverhältnisse behalten wir uns grundsätzlich vor, die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise zu berechnen.
Dies gilt im besonderen für Währungs und Rohstoff-schwankungen. Über- oder Unterlieferungen von bis zu 10 % gegenüber der bestellten Menge gelten als zulässig.
Die Annahme und Ausführung von Aufträgen kann von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden.

2. Zahlungsbedingungen

Die Fakturenbeträge sind in 30 Tagen netto zahlbar.
Die Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen entbindet uns von den Lieferantenverpflichtungen, den Käufer aber nicht von seiner Abnahmepflicht.

3. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum der Firma Stelec GmbH.

4. Termine

Ausschliesslich schriftlich zugesicherte Termine sind verbindlich.
Ein allfälliger Lieferverzug berechtigt den Besteller weder vom Vertrag zurückzutreten noch Schadenersatz zu fordern.
Treten Ereignisse auf, die nicht beeinflussbar sind, wie Mobilmachung, Aufruhr, Krieg, Roh- und Brennstoffmangel, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte und Streiks in unseren Lieferwerken respektive in deren Ländern, behördliche Massnahmen und Devisenrestriktionen, sind wir berechtigt, von den Lieferverpflichtungen teilweise oder ganz zurückzutreten. Teillieferungen sind zulässig. Ein Anspruch seitens des Bestellers auf Entschädigung kann nicht anerkannt werden.

AGB als PDF

5. Beanstandungen, Haftung, Garantie

Beanstandungen nehmen wir nur dann entgegen, wenn Sie innerhalb 10 Tagen nach Ankunft der Sendung erfolgen. Sendungen mit allfälligen Transportschäden sind mit Vorbehalt anzunehmen und der betreffenden Transportfirma innerhalb der gesetzlichen Frist anzumelden.
Material, das nachweisbar Fabrikationsmängel aufweist, wird dem Besteller kostenfrei ersetzt. Folgeschäden anerkennen wir nicht. Für Mängel, die uns nicht bekannt sind und erst im Laufe der Zeit in Erscheinung treten, lehnen wir jede Haftung ab. Material-Rücksendungen sind nur nach vorheriger Absprache zulässig.
Die Stelec GmbH hat in jedem Fall das Recht zur Nachbesserung der Ware. Darüber hinaus gelten von Fall zu Fall die Garantiebestimmungen der jeweiligen Hersteller.
Bezüglich Musterkonformität und Masshaltigkeit gelten die branchenüblichen Toleranzen. Unsere Beratung erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.
Die geltende Verordnung für Niederspannungserzeugnisse (NEV) schreibt für sämtliche elektrotechnischen Erzeugnisse von 42 V bis 1000 V oder grösser als 2 A die Nachweis- oder Zulassungspflicht vor.

6. Transport, Verpackung

Versenden wir die Ware in Postpaketen, verrechnen wir generell die Verpackung und das Porto.
Sendungen per Camion erfolgen franko Domizil oder Anlieferstelle innerhalb der Schweiz ab CHF 1500 netto pro Lieferung.
Die Kabeltrommeln sind im Normalfall gratis, Rücknahme nach Absprache. Die Verpackungen werden nicht zurückgenommen.
Der Versand geht auf Gefahr des Bestellers. Sendungen, die beschädigt am Bestimmungsort eintreffen, sind erst nach Feststellung des Schadens durch das Transportunternehmen und ausdrücklich unter Vorbehalt anzunehmen.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aarberg. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Wir behalten uns vor, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.