Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Lyss, Februar 2004
1. Allgemeines
Im Geschäftsverkehr zwischen dem Besteller und der
Stelec GmbH gelten die nachstehenden Bedingungen.
Diese gehen den auf den Dokumenten des Bestellers
erwähnten Bedingungen vor.
Klauseln, Bedingungen oder Vorbehalte des Bestellers, sind
nur dann gültig, wenn sie aufgrund besonderer schriftlicher
Vereinbarungen von uns ausdrücklich anerkannt werden.
Die Preise verstehen sich im Allgemeinen als Festpreise, exkl.
Mwst. In Fällen stark veränderter Kostenverhältnisse
behalten wir uns grundsätzlich vor, die zum Zeitpunkt der
Lieferung gültigen Preise zu berechnen.
Dies gilt im besonderen für Währungs und Rohstoff-schwankungen.
Über- oder Unterlieferungen von bis zu 10 % gegenüber der
bestellten Menge gelten als zulässig.
Die Annahme und Ausführung von Aufträgen kann von einer
Sicherstellung oder Vorauszahlung abhängig gemacht
werden.
2. Zahlungsbedingungen
Die Fakturenbeträge sind in 30 Tagen netto zahlbar.
Die Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen entbindet
uns von den Lieferantenverpflichtungen, den Käufer aber
nicht von seiner Abnahmepflicht.
3. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum der Firma Stelec GmbH.
4. Termine
Ausschliesslich schriftlich zugesicherte Termine sind
verbindlich.
Ein allfälliger Lieferverzug berechtigt den Besteller weder vom
Vertrag zurückzutreten noch Schadenersatz zu fordern.
Treten Ereignisse auf, die nicht beeinflussbar sind, wie
Mobilmachung, Aufruhr, Krieg, Roh- und Brennstoffmangel,
erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte und Streiks in
unseren Lieferwerken respektive in deren Ländern,
behördliche Massnahmen und Devisenrestriktionen, sind wir
berechtigt, von den Lieferverpflichtungen teilweise oder ganz
zurückzutreten. Teillieferungen sind zulässig. Ein Anspruch
seitens des Bestellers auf Entschädigung kann nicht
anerkannt werden.
5. Beanstandungen, Haftung, Garantie
Beanstandungen nehmen wir nur dann entgegen, wenn
Sie innerhalb 10 Tagen nach Ankunft der Sendung
erfolgen. Sendungen mit allfälligen Transportschäden
sind mit Vorbehalt anzunehmen und der betreffenden
Transportfirma innerhalb der gesetzlichen Frist
anzumelden.
Material, das nachweisbar Fabrikationsmängel aufweist,
wird dem Besteller kostenfrei ersetzt. Folgeschäden
anerkennen wir nicht. Für Mängel, die uns nicht bekannt
sind und erst im Laufe der Zeit in Erscheinung treten,
lehnen wir jede Haftung ab. Material-Rücksendungen
sind nur nach vorheriger Absprache zulässig.
Die Stelec GmbH hat in jedem Fall das Recht zur Nachbesserung der Ware. Darüber hinaus gelten von
Fall zu Fall die Garantiebestimmungen der jeweiligen
Hersteller.
Bezüglich Musterkonformität und Masshaltigkeit gelten
die branchenüblichen Toleranzen. Unsere Beratung
erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.
Die geltende Verordnung für Niederspannungserzeugnisse (NEV) schreibt für sämtliche elektrotechnischen Erzeugnisse von 42 V bis 1000 V oder grösser als 2 A die Nachweis- oder
Zulassungspflicht vor.
6. Transport, Verpackung
Versenden wir die Ware in Postpaketen, verrechnen wir
generell die Verpackung und das Porto.
Sendungen per Camion erfolgen franko Domizil oder
Anlieferstelle innerhalb der Schweiz ab CHF 1500 netto
pro Lieferung.
Die Kabeltrommeln sind im Normalfall gratis, Rücknahme
nach Absprache. Die Verpackungen werden nicht zurückgenommen.
Der Versand geht auf Gefahr des Bestellers. Sendungen,
die beschädigt am Bestimmungsort eintreffen, sind erst
nach Feststellung des Schadens durch das
Transportunternehmen und ausdrücklich unter Vorbehalt
anzunehmen.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aarberg. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Wir behalten uns vor, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.